Ziel von Schul- und Hortintegrationshilfe ist es, ergänzend zu den Aufgaben der Schule, eine Teilhabe der Schülerinnen und Schüler mit (drohender) seelischer Behinderung am Unterricht und am Hort zu ermöglichen (§ 35a SGB VIII). Sie werden dabei unterstützt, ihre Persönlichkeit zu entfalten und selbstständig Entscheidungen zu treffen, Verantwortung für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt zu übernehmen. Die Hilfeform zielt darauf, eine größtmögliche Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erreichen und im Laufe der Begleitung die Unterstützung möglichst weit zurücknehmen (Emanzipatorische Phase). Schul- und Hortintegrationshilfe ermöglicht weiterhin die Teilhabe am schulischen Leben und kann damit Schulausschlüsse und Schulabbrüche verhindern.
Unserem Träger ist Inklusion ein besonderes Anliegen. In der Begleitung der jungen Menschen, liegt unser Augenmerk explizit darauf, eine Stigmatisierung zu verhindern.
Schul- und Hortkinder mit (drohender) seelischer Behinderung
12 Monate, je nach Hilfeverlauf und Bedarfen auch länger
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns: sihi@rasop.de
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