Aufmerksamkeit und Prävention für Kinder aus suchtbelasteten Familien

Das Projekt: Prävention für Kinder suchtkranker Eltern

Kinder suchtkranker Eltern haben gegenüber Kindern nichtsüchtiger Eltern ein sechsfach höheres Risiko, als Erwachsene selbst suchtkrank zu werden. Mehr als 2,6 Millionen Kinder wachsen in Deutschland derzeit mit Eltern auf, welche unter einer Abhängigkeit leiden, etwa jedes sechste Kind ist dementsprechend betroffen.

Um Kinder aus suchtbelasteten Familien mehr Unterstützung und Aufmerksamkeit zu geben hat das Amt für Gesundheit und Prävention der Landeshauptstadt Dresden in Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeträger Radebeuler Sozialprojekte gGmbH das Projekt „Prävention für Kinder suchtkranker Eltern – COA Aktionsjahre“ initiiert. Mittels einer Förderung durch das GKV-Bündnis für Gesundheit werden hierbei verschiedene, an Jahreszeiten orientierte Maßnahmen für betroffene Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sowie deren Eltern durchgeführt. Das Projekt zielt auf die Stärkung der Kinder im Umgang mit der herausfordernden Situation durch die Suchterkrankung der Eltern ab. Durch die Einbindung der Eltern sollen diese für die Bedürfnisse ihrer Kinder sensibilisiert werden und somit Impulse für förderliches Erziehungsverhalten und eine gestärkte Eltern-Kind-Beziehung entstehen. Das Projekt läuft jeweils ein Jahr und soll bis 2025 insgesamt vier Mal durchgeführt werden.

Im Rahmen der diesjährigen COA-Aktionswoche organisierte der Jugendhilfeträger Radebeuler Sozialprojekte gGmbH für den 12. Februar eine Waldrallye in der Dresdner Heide. Impressionen zur Waldrallye gibt es << hier >>.


Die Aktion wird durch das GKV-Bündnis gefördert. Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist eine gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Das Bündnis fördert dabei u. a. Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse, die Entwicklung und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte, insbesondere für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation. Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 20a Abs. 3 und 4 SGB V die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung damit beauftragt, die Aufgaben des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit Mitteln der Krankenkassen umzusetzen. www.gkv-buendnis.de

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© Radebeuler Sozialprojekte gGmbH 2021
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